Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa.OD-P Eventtechnik Inh.Wallner Oskar für die Vermietung beweglicher Sachen.

§ 1 Allgemeines

Verträge der Firma OD-P Eventtechnik Inh. Wallner Oskar Geschäftszahl 891900 , Eichenwaldweg 5, 3180 Lilienfeld (nachfolgend "Vermieter") werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.

Es gilt das jeweilige Angebot des Vermieters, das auf Anfrage, oder durch Angebot bzw. Pro-

spekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution und/ oder Vorkasse zu erheben. (1.) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit nach der Ordnungsgemäßen Rückgabe per Überweisung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

(2.) Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens zwei Wochen nach dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung zu ent- richten.

Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung und für die Folgemonate je- weils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten.

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(3.) Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt § 2 (2.) dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

§ 3 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

(1.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (§ 2 (3.) dieser AGB) vereinbart ist.

(2.) Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(3.) Die Rückgabe der Mietsache hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen, falls nicht hat der Mieter die Kosten für die Wieder-Instandsetzung bzw. für die Zeit, bis die Instand- setzung abgeschlossen ist, den zum Vertragsabschluss gültigen Tagesmietzins zu erstat- ten.

§ 4 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.

Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, so werden alle

danach anfallenden Kosten, sowie dadurch ausfallende Folgeaufträge gesondert in Rechnung gestellt                                                                                                                                                                           

OD-P Eventtechnik                                                                                                                                                                 Inh.Wallner Oskar                                                                                                                                                                   Geschäftszahl: 891900                                                                                                                                                           Eichenwaldweg 5, 3180 Lilienfeld


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